Statuten
Statuten des Vereins Töfflitreffen Linth
1. Name, Sitz und Dauer
- Unter dem Namen Töfflitreffen Linth besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
- Er hat seinen Sitz am Ort seines jeweiligen Präsidenten.
- Die Dauer des Vereins ist unbeschränkt.
2. Zweck
Der Verein bezweckt:
- die Organisation und Durchführung von Töfflitreffen und verwandten Anlässen;
- die Pflege der Kameradschaft unter Töffli- und Mofa-Begeisterten;
- die Zusammenarbeit mit Behörden, Sponsoren und anderen Vereinen, soweit dies dem Vereinszweck dient.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge;
- Erträge aus Veranstaltungen;
- freiwillige Zuwendungen und Sponsoring;
- allfällige weitere Einnahmen.
4. Mitgliedschaft
4.1 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien:
- Aktivmitglieder;
- Passivmitglieder;
- Ehrenmitglieder.
4.2 Erwerb der Mitgliedschaft
- Aktiv- und Passivmitglieder können natürliche Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
- Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands.
- Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung ernannt.
4.3 Rechte und Pflichten
- Aktivmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung.
- Passiv- und Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht, können jedoch an Anlässen teilnehmen.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Statuten sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
- Aktiv- und Passivmitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag.
4.4 Austritt und Ausschluss
- Der Austritt kann jederzeit schriftlich an den Vorstand erfolgen.
- Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.
- Der Vorstand kann Mitglieder bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Statuten oder den Vereinszweck ausschliessen. Der Ausschluss kann an die Generalversammlung weitergezogen werden.
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung;
- der Vorstand;
6. Generalversammlung
- Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Sie findet ordentlicherweise einmal jährlich statt.
- Eine ausserordentliche Generalversammlung kann vom Vorstand oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen werden.
- Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung;
- Entlastung des Vorstands;
- Wahl des Vorstands
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge;
- Beschlussfassung über Statutenänderungen;
- Behandlung von Anträgen.
7. Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern:
- Präsident/in;
- Vizepräsident/in;
- Kassier/in;
- weitere Beisitzer/innen nach Bedarf.
- Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
- Der Verein wird rechtsverbindlich durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
8. Haftung
- Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
- Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
9. Statutenänderungen
- Statutenänderungen können von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
10. Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.
- Bei Auflösung fällt ein allfälliges Vereinsvermögen an eine Organisation mit ähnlichem Zweck.
11. Schlussbestimmungen
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung genehmigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
