Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Töfflitreffen Linth
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmenden des Töfflitreffens. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren alle Besucherinnen und Besucher diese Bedingungen.
2. Teilnahme auf eigene Verantwortung
Die Teilnahme am Töfflitreffen erfolgt ausschliesslich
auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch das Fahren, Starten,
Bewegen oder Vorführen von Fahrzeugen entstehen.
Ebenfalls übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung im Zusammenhang mit allfälligen Polizeikontrollen. Jede teilnehmende Person ist selbst für den rechtmässigen Zustand ihres Fahrzeugs und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
3. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem rücksichtsvollen,
verantwortungsbewussten und sicheren Verhalten.
Insbesondere gilt:
- kein übermässiges Beschleunigen oder "Posen"
- kein unnötiger Lärm
- kein riskantes Fahren oder gefährliche Manöver
- jederzeit Rücksicht auf andere Teilnehmende, Besucher und Anwohner
Übertriebenes Verhalten, das die Sicherheit oder Ordnung gefährdet, ist streng untersagt.
4. Alkohol, Drogen und Fahruntauglichkeit
Wer alkoholisiert, unter Drogeneinfluss oder offensichtlich
fahruntauglich ist, darf kein Fahrzeug bewegen.
Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Personen vom Fahren oder vom
Gelände auszuschliessen.
5. Platzverweis bei Regelverstössen
Bei Verstoss gegen diese AGB oder sonstige Anweisungen des
Veranstalters oder des Sicherheitspersonals kann sofort und ohne Vorwarnung
ein Platzverweis ausgesprochen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern oder Gebühren besteht
nicht.
6. Fahrzeuge und Technik
Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass ihr Fahrzeug in sicherem und betriebssicherem Zustand ist und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Auf dem Gelände können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Mit der Teilnahme erklärt sich jede Person einverstanden, dass solche Aufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken genutzt werden dürfen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
